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01.03.2020
Fachkräfteeinwanderungsgesetz tritt in Kraft
Um dem Fachkräftemangel in Deutschland nun entgegenzuwirken, gilt ab dem 01.März 2020 das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz. Im Kernpunkt dieses Gesetzes, soll es den qualifizierten Fachkräften aus Drittstaaten leichter ermöglicht werden, in Deutschland einer Arbeit nachgehen zu können. Ziel ist es, dem eklatanten Fachkräftemangel so entgegenzuwirken, um den Unternehmen und damit der gesamten Binnenwirtschaft des Landes, das dringend benötigte Fachpersonal zu ermöglichen. Ein sogenannter Rettungsanker, den die deutsche Wirtschaft zur Zeit mehr denn je benötigt, um die Produktivität dieses Landes zu sichern und die Konjunktur damit weiter zu stabilisieren.
Auch wir werden weiter alles daran setzen, als wertvolles Bindeglied zwischen den Unternehmen und den Menschen hierzulande, unseren Beitrag zum Erfolg und Wohle aller zu leisten. Dafür stehen wir mit unserem Namen!
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